In regelmäßiger Folge sehen Sie hier Informationen über rechtliche Neuerungen oder Hinweise in eigener Sache.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in der bAV ab 2019

Soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er künftig dazu verpflichtet, den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen in pauschalierter Form (15 Prozent des Umwandlungsbeitrags) zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Diese Regelung gilt für alle ab 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Für vorher abgeschlossene oder bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist…

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Flexirentengesetz: Veränderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen

Ob Rentner neben ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente reduziert wird, ist abhängig von ihrem Alter. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze, die zum Beispiel für 1951 Geborene bei 65 Jahren und fünf Monaten liegt, dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. In der Zeit vor Erreichen der regulären Altersgrenze ist eine…

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Der Lohnnachweis wird digital

Seit 01.01.2017 versenden die Unternehmen auch ihre Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger einfach und komfortabel mithilfe ihrer systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme oder der systemgeprüften Ausfüllhilfe sv.net. Eine wesentliche Neuerung stellt der verpflichtende Stammdatenabgleich als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung dar. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten…

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Private Krankenversicherung 2015

Für Arbeitnehmer/innen, die privat krankenversichert sind: Senden Sie uns bitte den neu abgeschlossenen oder den geänderten Versicherungsvertrag in Kopie zu, damit die Zuschüsse des Arbeitgebers zur PKV und ggf. die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 zur KV/PV steuerlich korrekt berücksichtigt werden können. Sie sollten uns also v i e r…

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Reisekosten

Abwesenheitsdauer: 24 Stunden => 24 EUR | mehr als 8 Stunden => 12 EUR | höchstens 8 Stunden => 0 EUR | An- und Abreisetag bei Übernachtung => 12 EUR Die bisherige Verpflegungspauschale von 6 EUR ist aufgrund der zweistufigen Neuregelung der Mindestabwesenheitszeiten entfallen. Neu ist auch, dass bei mehrtägigen…

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Beitragsbemessungsgrenzen 2015

Für das Jahr 2015 gelten folgende (vorläufiger Stand 03.12.14) Beitragsbemessungsgrenzen: monatlich / jährlich KV / PV 4.125,00 / 49.500,00 EUR RV / AV-Ost 5.200,00 / 62.400,00 EUR RV / AV-West 6.050,00 / 72.600,00 EUR Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 53.550 EUR auf 54.900 EUR. Die besondere ermäßigte…

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Geringfügig Beschäftigte und Mindestlohn

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen, so gilt dies auch für die dort beschäftigten Minijobber. Bei einem Min-destlohn von 8,50 EUR darf der Minijobber somit ca. 52,5 Stunden (450 EUR) im Monat arbeiten. Quelle:http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/a721-soziale-sicherung-gesamt.pdf?__blob=publicationFile  

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Kurzfristig Beschäftigte

Definition: Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung darf auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nach ihrer Eigenart (z. B. Erntehelfer) oder im Voraus vertraglich begrenzt sein. Neu in 2015: Es gelten ab 2015 neue Zeitgrenzen: 3 Monate oder 70 Arbeitstage. 3 Monate: Beschäftigung an mindestens 5…

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Sinkender KV-Beitrag – aber einkommensabhängige Zusatzbeiträge

Ab Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent liegen. Der Beitrag wird je zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Mitgliedern aufgebracht. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den nur die Versicherten gezahlt haben, entfällt. Kommen Krankenkassen mit den Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht aus, können…

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Neueinstellungen in Ihrem Unternehmen

Bei Neueinstellungen verwenden Sie bitte immer unser Formular zur Erfassung des Personalstamms und achten bitte insbesondere auf die Angaben zur Steuer-Identifikationsnummer und die IBAN/BIC-Kontoverbindung des neuen Mitarbeiters. Das Formblatt haben wir der Vollständigkeit halber beigelegt.

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