Für Arbeitnehmer/innen, die privat krankenversichert sind: Senden Sie uns bitte den neu abgeschlossenen oder den geänderten Versicherungsvertrag in Kopie zu, damit die Zuschüsse des Arbeitgebers zur PKV und ggf. die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 zur KV/PV steuerlich korrekt berücksichtigt werden können. Sie sollten uns also v i e r EUR-Beträge melden!