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Übergangsrecht zur Versicherungspflicht für Geringfügig Beschäftigte endet

Versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450,00 EUR konnten bei der Erhöhung der Minijob-Grenze auf 450,00 EUR am 1.1.2013 beantragen, dass sie weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Diese Übergangsregelung fällt zum 1.1.2015 weg, so dass bei einem Entgelt bis 450,00 EUR nunmehr die Regelungen für Geringfügig Beschäftigte greifen. Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/22_gleitzone/node.html

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