Kurzfristig Beschäftigte
Definition: Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung darf auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nach ihrer Eigenart (z. B. Erntehelfer) oder im Voraus vertraglich begrenzt sein. Neu in 2015: Es gelten ab 2015 neue Zeitgrenzen: 3 Monate oder 70 Arbeitstage. 3 Monate: Beschäftigung an mindestens 5 Tagen in der Woche; 70…