Geringfügig Beschäftigte und Mindestlohn
Ist ein Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen, so gilt dies auch für die dort beschäftigten Minijobber. Bei einem Min-destlohn von 8,50 EUR darf der Minijobber somit ca. 52,5 Stunden (450 EUR) im Monat arbeiten. Quelle:http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/a721-soziale-sicherung-gesamt.pdf?__blob=publicationFile